Sonntag, 20.05.2012   
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AGB Berlinerarbeitsmarkt Berlinerarbeitsmarkt
Inh. Detlef Hederich
Fritsche Str.58
10267 Berlin


Inhaltsverzeichnis

§ 01 Geltungsbereich
§ 02 Vertragsgegenstand
§ 03 Zugriff auf Datenbank für Stellensuchende
§ 04 Nutzung der Bewerberdatenbank
§ 05 Vertragsschluss
§ 06 Vergütung
§ 07 Beendigung des Vertrages
§ 08 Pflichten des Arbeitssuchenden
§ 09 Änderung des Bewerbertextes
§ 10 Gewährleistung beim Zugriff auf unsere Dienste
§ 11 Links
§ 12 Unzulässige Nutzung
§ 13 Datenschutz Geheimhaltung
§ 14 Urheberrechte
§ 15 Markenrechte
§ 16 Geheimhaltung
§ 17 Haftung
§ 18 Sonstiges



§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Berlinerarbeitsmarkt, mit Sitz in Berlin und ihrem Auftraggeber.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir bereits jetzt. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Berlinerarbeitsmarkt ist ein Unternehmen, das seinen Auftraggebern unter Hauptsächlich über das Internet einen Service zur Personalbeschaffung gemäß unseren Leistungsbeschreibungen zur Verfügung stellt.
(2) Wir bieten unseren Auftraggebern insbesondere folgende Leistungen:
a) Zugriffsmöglichkeit auf unsere Bewerberdatenbank,
b) Ausdruck von Bewerbungsprofilen inkl. aller Bewerberdaten
(3) Wir geben unseren Auftraggebern zusätzlich die Möglichkeit weitere Dienste (Bannerwerbeanzeigen, Profile, Logos, Links, technische Lösungen etc.) gemäß gesonderten Vereinbarungen in Anspruch zu nehmen.

§ 3 Zugriff auf Datenbank für Stellensuchende

(1) Wir geben unseren Kunden die Möglichkeit, gegen einen Jahresbeitrag auf die Datenbank für Stellensuchende zuzugreifen und diese zu kontaktieren, sofern sie selbst eine vakante Stelle zu besetzen haben oder mit der Stellenbesetzung für ein anderes Unternehmen beauftragt sind. Der Zugriff auf unsere Datenbank für Stellensuchende durch Unternehmen, die mit uns im Wettbewerb stehen, ist generell, insbesondere soweit der Zugriff zum Zweck der Kundenabwerbung erfolgt, unzulässig und berechtigt uns, auch ohne vorherige Abmahnung Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen.
(2) Der Vertrag über diese Berechtigung zum Datenbankzugriff kommt zustande, wenn der Antrag des Kunden von uns schriftlich oder auf elektronischem Wege bestätigt wird. (3) Die Nutzung der Kontaktdaten eines Stellensuchenden darf ausschließlich zu dem Zweck der Besetzung einer vakanten Stelle erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§ 4 Nutzung der Bewerberdatenbank

(1) Der Zugriff auf die Bewerberdatenbank wird dem Auftraggeber durch Erteilung eines Zugangscodes (Benutzerkennung, Passwort) als einzelne Lizenz ermöglicht, über den er Zugang zu den entsprechenden Internetseiten erhält. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diesen Zugangscode geheim zu halten und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Der Zugriff auf die Bewerberdatenbank ist, sofern der Auftraggeber eine natürliche Person ist für jeden erteilten Zugangscode dem Auftraggeber selbst, andernfalls jeweils nur einer natürlichen Person, die von dem Auftraggeber zu benennen ist, erlaubt.
(3) Die Nutzung der Bewerberdatenbank ist ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gestattet. Jegliche Weitergabe der Nutzungsmöglichkeit an Dritte ist, sofern nicht gesondert vereinbart, verboten. Der Auftraggeber darf Hyperlinks von seiner Internetseite Hyperlinks auf die Bewerberdatenbank nur nach Vereinbarung mit Berlinerarbeitsmarkt einrichten.
(4) Der Zugriff auf unsere Bewerberdatenbank für Stellensuchende durch Unternehmen, die mit uns im Wettbewerb stehen, ist generell, insbesondere soweit der Zugriff zum Zweck der Kundenabwerbung erfolgt, unzulässig und berechtigt uns, auch ohne vorherige Abmahnung Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen. In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber selbst im Falle eines Anerkenntnisurteils die Kosten des Verfahrens zu tragen.

§ 5 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag zwischen Berlinerarbeitsmarkt und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich oder durch E-Mail bestätigen.
(2) Die Annahme eines Auftrags kann ohne Auftragsbestätigung konkludent/stillschweigend erfolgen, wenn der Auftrag von uns ausgeführt wird.


§ 6 Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsverzug, Auftragsstorno

(1) Der Auftraggeber zahlt an uns vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung für die jeweilige Leistung eine Vergütung, die sich aus der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste ergibt.
(2) Die Rechnung wird von uns nach Auftragserteilung erstellt und dem Auftraggeber online übermittelt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, es sei denn, die Rechnung ist erst nach diesem rechnerischen Datum zugegangen.
(3) Bei Verträgen mit abweichendem Abrechnungsmodus wird die Gesamtsumme allerdings spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit fällig.
(4) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, dem Auftraggeber nach Mahnung und Ablauf einer Frist von drei Tagen die Zugänge zu den Datenbanken zu sperren und weitere sonstige Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung zurückzubehalten.
(5) Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der bei Auftragserteilung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(6) Für einen Auftragsstorno wird eine Bearbeitungsgebühr von 35,00€ berechnet.

§ 7 Beendigung des Vertrages

(1) Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit von einen Jahr, und verlängert sich durch Zahlung des Jahresbeitrags um jeweils ein weiteres Jahr.
(2) Wir sind zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Vertragspflichten erheblich verletzt oder Insolvenz anmeldet.

§ 8 Pflichten des Arbeitssuchenden

(1) Der Arbeitssuchende versichert die Richtigkeit seiner in der Bewerbungsdatenbank gemachten Angaben. Er verpflichtet sich, mit den Inhalten der Bewerbung nicht gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten zu verstoßen.
(2) Lässt der Arbeitssuchende seine Bewerbungsanzeige durch Dritte erstellen, ist der Arbeitssuchende dennoch für den Inhalt verantwortlich.
(3) Ein Arbeitssuchender ohne Wohnsitz oder Niederlassung in Deutschland ist verpflichtet, uns gegenüber einen in Deutschland ansässigen Empfangsbevollmächtigten Vertreter zu benennen.
(4) Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Arbeitssuchende die dargestellte Stellenanzeige unverzüglich nach der ersten Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich in der Datenbank zu ändern. Bleibt die Bewerberanzeige in der Datenbank unverändert bestehen, so gilt die Veröffentlichung der Anzeige als mangelfrei durch den Arbeitssuchenden genehmigt.
(5) Hat der Arbeitssuchende einen Vermittlungsgutschein, oder ein anrecht auf einen Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt, und es kommt durch die Benutzung der Datenbank vom Berlinerarbeitsmarkt zu einen Arbeitverhältnis, so hat der Berlinerarbeitsmarkt Anspruch auf den Vermittlungsgutschein des Arbeitsamtes. Der Vermittlungsschein ist dem Berlinerarbeitsmarkt unverzüglich, auch durch den neuen Arbeitgeber unterzeichnet zuzusenden.

§ 9 Änderung des Bewerbungstextes

(1) Wir sind verpflichtet, auf Anforderung des Arbeitssuchenden Änderungen an der durch die Datenbank verbreitete Stellenanzeige des Arbeitssuchenden während des Veröffentlichungszeitraums vorzunehmen, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Der Arbeitssuchende hat durch einen eigenen Login jederzeit die Möglichkeit sein Stellengesuch zu ändern. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stellenbewerbung ausgeschrieben würde.

§ 10 Gewährleistung beim Zugriff auf unsere Dienste

(1) Wir stellen dem Kunden lediglich die Möglichkeit zum Zugriff auf unsere Dienste wie z.B. Bewerberdatenbank zur Verfügung. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der in unseren Diensten von den Stellensuchenden angegeben Daten. Insbesondere auch nicht dafür, dass ein Kontakt mit den Stellensuchenden zustande kommt.
(2) Wir gewährleisten daher nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit der Daten. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich ist, dass unsere Daten ohne unser Verschulden nicht immer verfügbar sind. Insbesondere stehen wir nicht für Fälle ein, in denen unsere Daten ohne unser Verschulden nicht verfügbar sind,
- bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall beim Internet-Provider oder Online-Diensten oder
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

§ 11 Links

Die Site http://www.berlinerarbeitsmarkt.de enthält Links zu anderen Sites. Wir tragen keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Site, auf welche verwiesen wurde.

§ 12 Unzulässige Nutzung

Die Versendung von Kontaktnachrichten an die Stellensuchenden im Rahmen des Zugriffs auf die Datenbank für Stellensuchende ist unzulässig, soweit zweifelhafte Inhalte versendet werden, ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt oder uns eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Wir sind berechtigt, die Leistungserbringung durch Sperrung des Zugriffs einzustellen und behalten uns vor, diese Inhalte ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot zu entfernen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

§ 13 Datenschutz Geheimhaltung

Der Auftraggeber greift mit dem Dienst unmittelbar auf die Bewerberdaten zu. Er wird dabei die geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechts, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
(2) Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten.

§ 14 Urheberrechte

(1) Wir weisen darauf hin, dass trotz der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber diesem keine Nutzungsrechte an etwaigen Urheberrechten an den Bewerberanzeigen übertragen werden, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart.
(2) Sofern die von uns dargestellte Bewerberanzeige durch den Arbeitssuchenden selbst bzw. durch vom Arbeitssuchenden beauftrage Dritte erstellt wurde, räumt uns der Arbeitssuchende hiermit für die Dauer des Vertragsverhältnisses das räumlich unbegrenzte ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Bewerberanzeige in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Bewerberanzeige stehen, einschließlich dem Recht der Veränderung. Sofern die von uns dargestellte Bewerberanzeige von einem vom Arbeitssuchenden beauftragten Dritten erstellt wurde, sichert der Arbeitssuchende zu, dass er sich von dem Dritten für die Dauer dieser Vertragsbeziehung das räumlich unbegrenzte ausschließliche Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Veränderung hat übertragen lassen.
(3) Aufgrund des uns eingeräumten ausschließlichen Nutzungsrechts sind wir insbesondere auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das ausschließliche Nutzungsrecht durch Dritte im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 15 Markenrechte

(1) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Bewerberanzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird uns hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
(2) Der Arbeitssuchende sichert zu, dass er alle erforderlichen Nachforschungen durchgeführt hat, um festzustellen, dass Verletzungen der Markenrechte dritter Personen durch den Bewerberinhalt nicht entstehen können.
(3) Der Arbeitssuchende ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die infolge einer markenrechtlichen Verletzung aus der Ausführung des Arbeitssuchende Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen.

§ 16 Geheimhaltung

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen soweit und solange diese Informationen
a) nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind oder
b) dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind, oder
c) dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren.
Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Partner in Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, sowie Personen und Unternehmen, die zwecks Vertragserfüllung vom Partner beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden bzw. werden.
(2) Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheim zu haltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.

§ 17 Haftung

(1) Eine Haftung von uns sowie unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
(2) Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. (3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

§ 18 Sonstiges

(1) Erfüllungsort ist Berlin.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.
(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.
(5) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
 

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